gültig ab 01.01.2023
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden AGB gelten für alle Verträge die zwischen der Dickert Electronic GmbH (nachfolgend auch „Verkäufer“) und dem Kunden bzw. Käufer begründet werden. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel.
1.2 Kunden der Dickert Electronic GmbH können nur Unternehmer sein. Als Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft zu betrachten, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit daher der Kunde bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt oder die Dickert Electronic GmbH anderweitige Kenntnis hatte, gelten auf Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärungen des Kunden als solche, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit abgegeben werden.
2. Vertragsschluss
2.1 Aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Bestellungen gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über diese Artikel ab. Eine Mitteilung der Dickert Electronic GmbH, dass sie das Angebot erhalten hat, stellt keine Annahme des Angebotes dar; diese Mitteilung dient vielmehr nur der Information des Kunden, dass die Dickert Electronic GmbH das Angebot erhalten hat.
2.2 Die Dickert Electronic GmbH behält sich vor, das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrages innerhalb von 14 Tagen durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung bzgl. der bestellten Artikel anzunehmen. Erst durch die Auftragsbestätigung der Dickert Electronic GmbH kommt der Vertrag zustande.
2.3 Die Dickert Electronic GmbH übernimmt kein Beschaffungsrisiko und behält sich vor, im Falle ganz oder teilweise nicht rechtzeitiger, vollständiger oder ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer vom Vertrag zurückzutreten. Die Dickert Electronic GmbH wird den Kunden über Selbstbelieferungsstörungen jeweils unverzüglich informieren. Im Falle eines Rücktritts nach der hiesigen Ziffer wird die Dickert Electronic GmbH bereits empfangene Gegenleistungen unverzüglich an den Kunden zurückerstatten. Die Verantwortlichkeit der Dickert Electronic GmbH für Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB gemäß Ziffer 10 bleibt von den Regelungen der hiesigen Ziffer unberührt.
3. Preise
3.1 Sämtliche von der Dickert Electronic GmbH angeführten Preise stellen Nettopreise dar. Im Inland fällt zusätzlich die jeweils gültige, gesetzliche Umsatzsteuer an; bei grenzüberschreitenden Lieferungen können im Einzelfall zusätzliche Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und / oder Abgaben (z.B. Zölle) anfallen, die dann vom Kunden zu zahlen sind.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Es stehen dem Kunden ausschließlich die Zahlungsmöglichkeiten der Bank-Überweisung und der Barzahlung bei vereinbarter Selbstabholung zur Verfügung.
4.2 Alle Beträge sind ohne jeden Abzug spätestens bis 21 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift des Betrages bei der Dickert Electronic GmbH. Wurde eine Selbstabholung vereinbart, hat die Zahlung zum vereinbarten Abholungstermin zu erfolgen. Wenn eine der vorgenannten Fristen erfolglos abläuft, kommt der Kunde ohne weitere Erklärung in Zahlungsverzug.
5. Liefer- und Versandbedingungen; Gefahrübergang
5.1 Die Lieferung der Artikel erfolgt - außer bei Selbstabholung - auf dem Versandwege.
5.2 Bei der Versendung der Ware fallen zusätzliche Kosten an, die vom Kunden zu tragen sind. Die anfallenden und vom Kunden zu tragenden Liefer- und Versandkosten sind somit nicht im Kaufpreis enthalten; deren Höhe richtet sich nach der jeweiligen Ware über die ein Vertrag zwischen der Dickert Electronic GmbH und dem Kunde begründet wurde.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, für den Fall der Versendung bereits bei seiner Bestellung die richtige und vollständige Lieferanschrift anzugeben. Sollte es aufgrund vom Kunden fehlerhafter und/oder unvollständiger Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen - etwa erneut anfallende Versandkosten -, so hat der Kunde diese zu tragen.
6. Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig; dies gilt nicht für Gegenansprüche, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung der Dickert Electronic GmbH stehen, der gegenüber aufgerechnet werden soll. Satz 1 gilt entsprechend für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller bei Ablieferung bestehenden und bis zur Zahlung etwa noch entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Das gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und infolge eines Saldoanerkenntnisses an die Stelle der Einzelforderungen der Anspruch auf den Saldo tritt (Kontokorrentvorbehalt).
7.2 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 7.3. auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen. Die Berechtigung endet mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers. Sie endet auch ohne Widerruf mit Vorliegen eines insolvenzrechtlichen Eröffnungsgrundes zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - insbesondere also mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Käufers -, ferner auch ohne Eröffnungsgrund mit Eingang eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers bei einem Insolvenzgericht.
7.3 Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Der Verkäufer erwirbt unmittelbar Eigentum an der neuen Sache. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis der Fakturenwerte seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
7.4 a) Zur Sicherung der Rechte des Verkäufers tritt der Käufer bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware entsprechend seinem Miteigentumsanteil – mit allen Nebenrechten an den dies annehmenden Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie etwa Saldoforderungen, Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.
b) Wird Vorbehaltsware vom Käufer in ein Grundstück/Gebäude eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die daraus entstandene Forderung auf Vergütung oder aus dem Weiterverkauf des Grundstückes/Gebäudes in Höhe der Fakturenwerte der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest an den dies annehmenden Verkäufer ab.
c) Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig, der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den dies annehmenden Verkäufer ab und leitet Zahlungen des Factors unverzüglich an den Verkäufer weiter.
d) Für die Ermächtigung des Käufers, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, gilt Ziffer 7.2. entsprechend. Endet das Recht des Käufers zur Einziehung, hat er den Verkäufer in die Lage zu versetzen, die Forderungen selbst einzuziehen.
7.5 Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl, Wasser im üblichen Umfang zu versichern.
7.6 Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z. B. Wechselhaftung), die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.
8. Mitteilung von Transportschäden
8.1 Der Kunde wird die Dickert Electronic GmbH im Fall von Transportschäden bei vereinbarter Versendung der Ware nach besten Kräften unterstützen, soweit Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. Transportversicherung geltend gemacht werden.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Ablieferung unverzüglich auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu überprüfen und für den Fall, dass die Lieferung trotz erkennbarer Transportschäden angenommen wird, die Schäden bei Annahme auf den jeweiligen Versanddokumenten zu vermerken, die Vermerke vom Zusteller quittieren zu lassen und die Verpackung aufzubewahren.
8.3 Transportbedingte Verluste oder sonstige Transportschäden, die bei Ablieferung äußerlich nicht erkennbar sind, hat der Kunde innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung gegenüber der Dickert Electronic GmbH oder binnen 7 Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Transportunternehmen schriftlich anzuzeigen, um zu gewährleisten, dass etwaige Ansprüche der Dickert Electronic GmbH gegenüber dem Transportunternehmen fristgerecht geltend gemacht werden können.
8.4 Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden, insbesondere dessen Rechte bei Mängeln der Sache, bleiben von den Regelungen der Ziffern 8.1 und 8.2 dieser AGB unberührt. Diese beinhalten daher keine Ausschlussfrist für Rechte des Kunden gemäß Ziffer 9 dieser AGB.
9. Gewährleistungsbedingungen
9.1 Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels durch den Kunden entstanden sind, werden von der Gewährleistung nicht erfasst.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Mängel zu überprüfen und, falls sich ein Mangel zeigt, diesen innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung gegenüber der Dickert Electronic GmbH in Textform (per Brief, Fax oder E-Mail) anzuzeigen. Zeigt sich später ein Mangel, ist der Kunde verpflichtet, diesen ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung in Textform gegenüber der Dickert Electronic GmbH anzuzeigen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mitteilung von Mängeln, gilt die Ware insoweit als genehmigt und sind diesbezügliche Ansprüche des Kunden aus Mängelhaftung ausgeschlossen.
9.3 Die Verjährungsfrist für die Rechte eines Kunden bei Mängeln an einem neuen Artikel beträgt ein Jahr. Wird ein gebrauchter Artikel von einem Kunden gekauft, bestehen keine Gewährleistungsansprüche; dies gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss aber vor Gefahrübergang entstanden sind. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils mit Ablieferung der Artikel beim Kunden.
9.4 Die in §§ 478, 479 BGB bestimmten Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleiben von den Regelungen der Ziff. 9.1 bis 9.3 dieser AGB unberührt.
9.5 Die vorstehenden Verjährungserleichterungen und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit die Dickert Electronic GmbH nach der Ziffer 10 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Artikels verlangt werden kann.
10. Haftungsbestimmungen
10.1 Die Dickert Electronic GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche des Kunden gemäß dem Produkthaftungsgesetz, im Falle der Übernahme einer Garantie sowie für solche Schäden, die auf der Verletzung von Vertragspflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, insbesondere vertraglicher Hauptleistungspflichten (Kardinalpflichten); im letzteren Fall beschränkt sich die Haftung der Dickert Electronic GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden.
10.2 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Keine Anwendung finden die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
11.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz der Dickert Electronic GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Dickert Electronic GmbH, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder für den Fall, dass sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis der Dickert Electronic GmbH, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt davon unberührt.