Unser wertschätzender und gleichzeitig professioneller Umgang miteinander ist geprägt von Respekt, Offenheit und Verbindlichkeit. Integres Verhalten ist Basis unserer Arbeit sowie unseres Handelns und ausgesprochen wichtig.
Jede*r von uns bei Dickert Electronic ist verantwortlich und aufgerufen, für diese Werte einzutreten. Fallen Ihnen Abweichungen von diesem Verhalten auf, möchten wir Sie bitten und ausdrücklich ermutigen, dies zu kommunizieren.
Wie kann ich einen Verstoß melden?
Um Sie als Hinweisgeber anonym in die Lage zu versetzen, Hinweise zu unethischem Verhalten zu melden, ist es uns wichtig, dies für Sie möglichst unkompliziert zu gestalten. Aus diesem Grund haben wir entsprechend der EU-Hinweisgeberrichtlinie und den nationalen Vorschriften mit Hintcatcher einen anonymen Meldekanal zum Schutz und zur Ermutigung von Hinweisgebenden eingerichtet. Hintcatcher sorgt dafür, dass sämtliche Hinweise gesichert übertragen und Hinweisgebende nicht zurückverfolgbar sind - außer Sie wünschen dies explizit. Hier finden Sie die Anleitung zum Umgang mit dem Dickert Hinweisgebersystem.
Wer ist zur Abgabe von Hinweisen berechtigt?
Neben unseren Beschäftigten können auch Geschäftspartner, Kunden und oder sonstige Dritte Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße abgeben. Jedem Hinweis auf mögliche Compliance-Verstöße gehen wir nach.
Wenn möglich, sollten unsere Mitarbeiter direkt auf ihre*n Vorgesetzte*n zugehen. Aber auch die Geschäftsleitung oder die Vertrauenspersonen stehen ihnen gerne für Gespräche zur Verfügung. Wir dulden keine persönlichen Nachteile für Hinweisgeber. Verstöße gegen dieses Repressalienverbot werden als Compliance-Verstöße gewertet und arbeitsrechtlich geahndet.
Welche Themen kann ich über dieses elektronische Hinweisgebersystem melden?
- Betrug und Untreue
- Korruption und Bestechung
- Diskriminierung und Belästigung sowie Mobbing
- Verletzung von Datenschutzvorschriften
- Verstöße in den Bereichen Wettbewerbs- und Kartellrecht
- Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus
- Betrug in den Bereichen Bilanzierung, interne Kontrollen oder Rechnungsstellung
- Diebstahl und Unterschlagung
- Verletzung von Vorschriften zu Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Sonstige nicht genannte Verstöße
Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe trotzdem anonym?
Bei der Einrichtung Ihres geschützten Postkastens wählen Sie Pseudonym/Benutzername und Kennwort selbst. Diese Zugangsdaten sind ausschließlich für Sie sichtbar. Bei Verlust Ihrer Zugangsdaten geben Sie bitte eine neue Meldung ab und richten einen neuen Postkasten ein. Bitte geben Sie möglichst die Referenznummer Ihrer alten Meldung an. Da es sich um einen neuen Postkasten handelt, sind hier die Inhalte Ihrer alten Meldung nicht vorhanden.
Ihre Meldung wird durch modernste Verschlüsselungs- und andere spezielle Sicherheitsroutinen anonym gehalten. Wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben möchten, geben Sie bitte keine Daten ein, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen. Über den geschützten Postkasten wird Ihnen ein unserer Mitarbeiter Rückmeldung geben, was mit Ihrem Hinweis geschieht und gegebenenfalls auch Rückfragen stellen.
Wie läuft läuft eine Meldung ab, wie richte ich einen Postkasten ein?
Hier gelangen Sie direkt zur Meldestelle: