Garantie- und Reparaturbedingungen

Dickert Electronic GmbH - Fünfhausen 1 - D-35091 Cölbe-Schönstadt

gültig ab 01.07.2013

1. Umfang der Garantie
1.1 Unbeschadet der dem Kunden zustehenden Gewährleistungsansprüche bietet die Dickert Electronic GmbH (nachfolgend Garantiegeber genannt) dem Kunden auf die erworbene Kaufsache eine Haltbarkeitsgarantie für die Dauer von zwei Jahren, begrenzt auf das Liefer- und Versandgebiet des Garantiegebers. Die Garantie beinhaltet eine Einstandspflicht des Garantiegebers für Fehler an der Kaufsache die  innerhalb der Dauer der Garantie auftreten.

1.2.1 Kein Garantiefall liegt vor, wenn der Kunde selbst oder ein Dritter den Fehler der Kaufsache durch Eigen-Reparatur der Kaufsache verursacht hat oder wenn der Fehler auf technischen Eingriffen oder mechanischen, thermischen oder chemischen Beschädigungen bzw. auf Beschädigungen der Kaufsache infolge unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, Behandlung oder Gebrauch der Kaufsache durch den Kunden selbst oder Dritter, beruht.

1.2.2 Eine Garantie an der Kaufsache wird generell ausgeschlossen, bei entfernten, geänderten oder unkenntlich gemachten Kennzeichnungen, insbesondere Datumskennzeichnungen.

1.2.3 Ausgenommen von dieser Garantie sind außerdem Teile der Kaufsache, die einem Verbrauch (beispielsweise Batterien) oder einer normalen Gebrauchsabnutzung (beispielsweise Aufdrucke) unterliegen. Ausgenommen sind weiter alle Fehler die durch fehlerhafte Montage und Inbetriebnahme verursacht wurden.

1.2.4 Die Anlieferung und der Rücktransport der eingesandten - bemängelten - Produkte erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Kunden. Dabei werden insbesondere die unter § 439 Abs.2 BGB angeführten - möglichen – Folgekosten, wie z.B. Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten des Kunden respektive anderweitiger Mangelfolgekosten und Mangelfolgeschäden von Dickert Electronic nicht ersetzt. Nur bei begründeten und erheblichen Mangelfolgekosten (Netto > 100.- € ) beteiligt sich der AN mit bis zu 20% der Gesamtkosten. Das gilt nicht für Mangelfolgeschäden.

2. Garantiefrist
2.1 Die Garantiefrist beginnt ab an der Kaufsache angebrachter Datumskennzeichnung zu laufen.

2.2 Die Datumskennzeichnung ist in Form einer 4-stelligen Ziffer (Woche + Jahr) auf dem Produkt aufgebracht und setzt sich wie folgt zusammen:
Ziffer 1 + 3 = Kalenderwoche
Ziffer 2+4= Jahr                     
Beispiel: 0150 = Woche 05  Jahr 10 = 2010
Abweichend davon ist auf Grund von gesetzlichen Vorgaben bei einigen Produkten das Herstelldatum im Klartext aufgebracht.

3. Geltendmachung der Garantie
3.1 Der Kunde kann die Garantie unter nachfolgender Adresse geltend machen:

Dickert Electronic GmbH   
Fünfhausen 1      
D-35091 Cölbe-Schönstadt
Telefax: +49 6427 / 2384                      
Mail: info@dickert.net

3.2.1 Der Kunde hat der Sendung neben der Kaufsache unbedingt die Rechnungskopie beizufügen, um die Zuordnung der Sache zu erleichtern.

3.2.2 Der Kunde hat der defekten Kaufsache eine genaue schriftliche Fehlerbeschreibung beizulegen, andernfalls kann eine ggf. notwendige Reparatur nicht durchgeführt werden. In einem solchen Fall, kann der Garantiegeber die Kaufsache auf Kosten des Kunden an diesen umgehend zurückschicken.

3.2.3 Im Garantiefall erhält der Kunde nach Wahl des Garantiegebers die Kaufsache entweder durch kostenlose Reparatur oder durch kostenlose Ersatzlieferung zurück.

4. Reparaturbedingungen
Mangelhafte Produkte, die nicht unter die Gewährleistung bzw. Garantie fallen, sowie mangelfreie Produkte, können ebenfalls von der Dickert Electronic GmbH gegen entsprechende Berechnung gemäß aktueller Reparaturpreisliste repariert bzw. geprüft und kalibriert werden.

Die zur Reparatur bzw. Überprüfung eingehenden Produkte werden von der Dickert Electronic GmbH als Reparaturauftrag gewertet. Die Reparaturabrechnung erfolgt gemäß aktueller Reparaturpreisliste, ein Kostenvoranschlag wird deshalb nicht erstellt. Die eingehenden Produkte werden geprüft und wenn erforderlich repariert und kalibriert. Beschädigte oder defekte Teile werden erneuert. Ausgenommen davon sind Teile die im Gebrauch einer normalen Abnutzung unterliegen z.B. Handsender Gehäuse.

Ist eine Reparatur unzweckmäßig (Wasserschaden, Korrosion, Kurzschluss, starke mechanische Schäden etc.), erfolgt eine direkte Rücksendung. Reparaturkosten werden in diesem Fall nicht berechnet.

BERATUNG UND VERKAUF AUSSCHLIESSLICH AN FACHFIRMEN!