REACH-Verordnung
REACH-Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006
REACH (Registration, Evaluation, Authorisation, and Restriction of Chemicals)
SVHC (Substances of Very High Concern)
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) sind Chemikalien, die im Rahmen der REACH-Verordnung aufgrund ihrer potenziell schwerwiegenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt identifiziert wurden. Diese Stoffe werden von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aufgelistet und können Folgendes umfassen:
- Krebserregende Stoffe: Stoffe, die Krebs verursachen können.
- Mutagene: Stoffe, die genetische Mutationen verursachen können.
- Reproduktionstoxine: Stoffe, die die Fortpflanzungsgesundheit beeinträchtigen können.
- Persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Stoffe: Chemikalien, die lange Zeit in der Umwelt verbleiben, sich in lebenden Organismen anreichern und giftig sind.
- Sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Stoffe: Chemikalien, die extrem abbaubar sind und sich in lebenden Organismen anreichern.
- Die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) wird regelmäßig aktualisiert
Die REACH-Verordnung gilt für Hersteller oder Importeure, welche Stoffe als solche und/oder Stoffe in Zubereitungen / Steuerungen mit mehr als 1.000kg pro Jahr in der Europäischen Union herstellen oder in die Europäische Union importieren.
Im gesamten Fertigungsprozess der Dickert Electronic GmbH werden nur REACH-konforme Erzeugnisse eingesetzt. Eine Registrierung nach der REACH-Verordnung ist für Dickert Electronic GmbH daher nicht erforderlich.
Bei begründetem Informationsbedarf wird Dickert Electronic GmbH, gemäss Artikel 33 REACH-Verordnung, weitere Auskunft über Stoffe und Erzeugnisse geben. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.