REACH-Verordnung

REACH-Verordnung 

(EG) Nr. 1907/2006

REACH (Registration, Evaluation, Authorisation, and Restriction of Chemicals)

SVHC (Substances of Very High Concern)

Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) sind Chemikalien, die im Rahmen der REACH-Verordnung aufgrund ihrer potenziell schwerwiegenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt identifiziert wurden. Diese Stoffe werden von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aufgelistet und können Folgendes umfassen:

  • Krebserregende Stoffe: Stoffe, die Krebs verursachen können.
  • Mutagene: Stoffe, die genetische Mutationen verursachen können.
  • Reproduktionstoxine: Stoffe, die die Fortpflanzungsgesundheit beeinträchtigen können.
  • Persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Stoffe: Chemikalien, die lange Zeit in der Umwelt verbleiben, sich in lebenden Organismen anreichern und giftig sind.
  • Sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Stoffe: Chemikalien, die extrem abbaubar sind und sich in lebenden Organismen anreichern.
  • Die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) wird regelmäßig aktualisiert

Die REACH-Verordnung gilt für Hersteller oder Importeure, welche Stoffe als solche und/oder Stoffe in Zubereitungen / Steuerungen mit mehr als 1.000kg pro Jahr in der Europäischen Union herstellen oder in die Europäische Union importieren.

Im gesamten Fertigungsprozess der Dickert Electronic GmbH werden nur REACH-konforme Erzeugnisse eingesetzt. Eine Registrierung nach der REACH-Verordnung ist für Dickert Electronic GmbH daher nicht erforderlich. 

Bei begründetem Informationsbedarf wird Dickert Electronic GmbH, gemäss Artikel 33 REACH-Verordnung, weitere Auskunft über Stoffe und Erzeugnisse geben. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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